Suchergebnis

 

Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen
für Verwaltungsbezirke für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

Vom 13. Oktober 2016

Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale ­Infrastruktur aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 50 Absatz 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgende Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen für Verwaltungsbezirke mit Bescheid vom 13. Oktober 2016 für folgende Verwaltungsbezirke des Freistaates Bayern fest­gelegt:

Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk/e
LF Altötting*
Berchtesgadener Land*
Traunstein*
Berlin, den 13. Oktober 2016

LA23/7362.2/3 - 02/2706278

Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht
*
Amtlicher Hinweis: Das Unterscheidungszeichen wird durch mehrere Verwaltungsbezirke verwaltet. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die in den jeweiligen Verwaltungsbezirken durch die dort zuständigen Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen ausgegeben werden, erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle.