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Freie und Hansestadt Hamburg

Bekanntmachung
über die Einleitung eines Verfahrens
zur Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes

Vom 22. Dezember 2017

Gemäß § 17 Absatz 1 des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1914) macht die Behörde für Kultur und Medien bekannt, dass sie ein Verfahren zur Eintragung des Bestandes der Commerzbibliothek (einschließlich des historischen Safebestandes) in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingeleitet hat.

Detaillierte Informationen zu dieser Sammlung sind in der Datenbank national wertvolles Kulturgut abrufbar: www.kulturgutschutz-deutschland.de.

Die Ausfuhr dieses Kulturgutes oder einzelner Bestandteile dieses Kulturgutes aus dem Geltungsbereich des KGSG ist gemäß § 21 Nummer 1 KGSG verboten, bis die Entscheidung über die Eintragung unanfechtbar geworden ist.

Hamburg, den 22. Dezember 2017

ST1212 - 6331/03

Behörde für Kultur und Medien
Staatsarchiv

Westphal-Reif