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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen
Vom 22. September 2016
Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 50 Absatz 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
folgende Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen für Verwaltungsbezirke
mit Bescheid vom 29. August 2016 für folgende Verwaltungsbezirke des Freistaates Bayern
festgelegt:
Unterscheidungszeichen
Zulassungsbezirk
BGD
Berchtesgadener Land
LF
Berchtesgadener Land
REI
Berchtesgadener Land.
Berlin, den
22. September 2016
LA23/7362.2/3 - 02/2669064
Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur
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