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Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

Vom 22. Juli 2024

Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr aufgrund des § 9 Absatz 3 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgendes Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Bescheid vom 22. Juli 2024 für den benannten Verwaltungsbezirk des Landes Baden-Württemberg festgelegt:

Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
DS Schwarzwald-Baar-Kreis*
*
amtlicher Hinweis:
Das Unterscheidungszeichen wird durch mehrere Verwaltungsbezirke verwaltet. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die in den jeweiligen Verwaltungsbezirken durch die dort zuständigen Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen ausgegeben werden, erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle.
Berlin, den 22. Juli 2024

StV21/7362.2/3-02

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht