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vom: 20.11.2014
Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken -
BAnz AT 28.11.2014 B6
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Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), der durch Artikel 1 Nummer 11a des Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1138) eingefügt worden ist, öffentlich bekannt gegeben.
Beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, ist für einen Teilabschnitt der stillgelegten Strecke 6710 Silberhausen–Treysa, und zwar von km 37,385 (Anfangsparzelle: Ortsgemeinde Meinhard, Gemarkung Frieda, Flur 2, Flurstück Nr. 119/5) bis km 45,427 (Endparzelle: Ortsgemeinde Eschwege, Gemarkung Eschwege, Flur 54 Flurstück Nr. 95/16) ein Antrag der DB Netz AG auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG eingegangen.
Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gemäß § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2598) geändert worden ist, bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert.
Die Antragsunterlagen können beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Grülingsstraße 4, 66113 Saarbrücken, während der Dienststunden eingesehen werden.
Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen.
Die Stellungnahme ist dem Eisenbahn-Bundesamt unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.
55125 - 551pf/131 - 2013#006
Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken –
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