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Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken –

Öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
– Freistellung von Bahnbetriebszwecken
betreffend einen Teil der Strecken 3921 Velmeden–Großalmerode Ost
und 3922 Großalmerode Ost–Eichenberg –

Vom 25. Februar 2014

Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), der durch Artikel 1 Nummer 11a des Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1138) eingefügt worden ist, öffentlich bekannt gegeben.

Beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, ist für zwei Teilabschnitte der stillgelegten Strecken 3921 Velmeden–Großalmerode Ost, Streckenabschnitt Epterode–Großalmerode, und zwar von km 5,736 (Anfangsparzelle: Stadt Großalmerode, Gemarkung Epterode, Flur 8, Flurstück Nr. 33/23) bis km 6,868 (Endparzelle: Stadt Großalmerode, Gemarkung Großalmerode, Flur 9, Flurstück Nr. 114/9), und Strecke 3922 Großalmerode Ost–Eichenberg, Streckenabschnitt Großalmerode–Epterode, und zwar von km 6,921 (Anfangsparzelle: Stadt Groß­almerode, Gemarkung Großalmerode, Flur 11, Flurstück Nr. 7/8) bis km 7,562 (Endparzelle: Stadt Großalmerode, Gemarkung Epterode, Flur 8, Flurstück Nr. 33/21), ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG eingegangen.

Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gemäß § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2598) geändert worden ist, bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastruktur­unternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert.

Die Antragsunterlagen können beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Grülingsstraße 4, 66113 Saarbrücken, während der Dienststunden eingesehen werden.

Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung der genannten Streckenabschnitte von Bahnbetriebszwecken sprechen, vorzutragen.

Die Stellungnahme ist dem Eisenbahn-Bundesamt unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.

Saarbrücken, den 25. Februar 2014

(55170 - 551pf/131 - 2013#020)

Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken –

Im Auftrag
Dörrenbächer