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Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Berichtigung
der Bekanntmachung der Neufassung
der
Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung
Vom 16. April 2006
Die Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 5. April 2006 (eBAnz AT22 2006 V1) ist wie folgt zu
berichtigen:
§ 12 ist wie folgt zu fassen:
„§ 12
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
*)
Sie tritt mit Ablauf des 20. August 2006
außer Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes
verordnet wird.
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