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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

Vom 9. Februar 2015

Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale ­Infrastruktur aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 50 Absatz 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit Bescheid vom 29. Januar 2015 folgendes Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen für folgenden Verwaltungsbezirk des Landes Baden-Württemberg festgelegt:

Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk/e
ÖHR Hohenlohekreis
Berlin, den 9. Februar 2015

LA23/7362.2/3 - 02/2362901

Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht