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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bekanntmachung
zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030

Vom 8. März 2016

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des „Bundesverkehrswegeplans 2030“ (BVWP 2030) sowie der dazu erstellte Umweltbericht öffentlich zugänglich gemacht werden und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 14i des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) mit Beginn zum 21. März 2016 eingeleitet wird.

Bedeutung des Bundesverkehrswegeplans bei der Planung von Verkehrsinfrastruktur

Die Bundesregierung ist nach dem Grundgesetz (GG) verantwortlich für den Bau und die Erhaltung der Bundesverkehrswege (Bundesschienenwege: Artikel 87e GG, Bundeswasserstraßen: Artikel 89 Absatz 2 GG, Bundesfernstraßen: Artikel 90 GG). Grundlage für die Erhaltung, Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Er wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen. Im Anschluss an die Beschlussfassung durch das Bundeskabinett stellt der Deutsche Bundestag auf Grundlage des BVWP in den sogenannten Ausbaugesetzen den Ausbaubedarf für die Verkehrsinfrastruktur gesetzlich fest.

Im Zuge der Aufstellung des BVWP wird ermittelt und geplant, wie die Verkehrswege des Bundes in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße im Hinblick auf Erhaltung und Instandsetzung sowie Aus- und Neubau an den künftigen Bedarf angepasst und weiterentwickelt werden sollen. Vor diesem Hintergrund sind im Entwurf des BVWP 2030 neben dem Investitionsbedarf für die Erhaltung der bestehenden Verkehrswege auch Aus- und Neubauprojekte aufgeführt, deren Umsetzung zur Bewältigung des künftigen Verkehrs notwendig sowie gesamtwirtschaftlich sinnvoll ist. Auch wurde ermittelt, welche Auswirkungen u. a. für die Umwelt mit der Umsetzung dieser Vorhaben verbunden sind.

Der BVWP ist ein Rahmenprogramm und wichtiges Planungsinstrument, jedoch kein Finanzierungsplan und hat keinen Gesetzescharakter. Um die im BVWP aufgeführten Aus- und Neubauprojekte umsetzen zu können, müssen diese jeweils in weiteren Schritten gesetzlich legitimiert, vertiefend geplant, zugelassen sowie finanziert werden: Im Anschluss an die Beschlussfassung des Bundeskabinetts über den BVWP 2030 bestimmt der Deutsche Bundestag in den sogenannten Ausbaugesetzen, für welche Projekte ein verkehrlicher Bedarf besteht. Darüber hinaus muss jedes Projekt vor dem Baubeginn ein eigenständiges planungsrechtliches Verfahren durchlaufen, in dem die konkreten ­Planungen der Projekte im Einzelnen geprüft und zugelassen werden. Erst in diesen Planfeststellungsverfahren wird abschließend Baurecht erteilt. Dabei können sich betroffene Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zu den konkreten Projektplanungen äußern, und die berührten öffentlichen und privaten Belange werden gegeneinander abgewogen. Wenn der Deutsche Bundestag die nötigen Finanzmittel bereitstellt, kann die konkrete Umsetzung vor Ort beginnen.

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan 2030

Derzeit erarbeitet das BMVI den BVWP 2030 und führt dazu gemäß § 14b in Verbindung mit Anlage 3 Nummer 1.1 UVPG eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durch. Hierzu wurde zunächst der Untersuchungsrahmen für die SUP unter Beteiligung der zuständigen Behörden ermittelt. Anschließend wurden die Umweltwirkungen, die bei der Umsetzung des BVWP 2030 zu erwarten sind, ermittelt und in einem Umweltbericht dargestellt.

Zum Entwurf des BVWP 2030 und zum Umweltbericht führt das BMVI eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 14i UVPG in der Zeit vom

Montag, den 21. März bis einschließlich Montag, den 2. Mai 2016

durch.

In diesem Zeitraum werden der Entwurf des BVWP 2030 und der Umweltbericht in den unten genannten Auslegungsorten öffentlich ausgelegt. Zudem können die Unterlagen auf der Internetseite des BMVI unter www.bvwp2030.de eingesehen werden. Ergänzend dazu wird im Internet ein Projektinformationssystem (PRINS) mit den Ergebnissen der einzelnen Projektbewertungen bereitgestellt.

Wenn Sie an der Öffentlichkeitsbeteiligung zum BVWP 2030 teilnehmen möchten, können Sie Ihre Äußerungen schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.

Ihre schriftliche Äußerung können Sie elektronisch über ein Online-Formular abgeben, das mit Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Internetseite des BMVI unter www.bvwp2030.de bereitgestellt wird. Elektronische Äußerungen können nicht per E-Mail abgegeben werden.

Alternativ dazu können Sie Ihre schriftliche Äußerung auch per Post an das BMVI unter folgender Adresse schicken:

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
Referat G12
10115 Berlin
Stichwort „BVWP 2030“

Äußerungen können von natürlichen oder juristischen Personen mit einem Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland abgegeben werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ein paralleles Beteiligungsverfahren auch Behörden und Bürgerinnen und Bürgern aus den Nachbarländern Gelegenheit zur Äußerung gibt (§§ 8, 9a UVPG).

Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist die fachliche Überprüfung der im Entwurf des BVWP 2030 getroffenen grundsätzlichen Festlegungen, insbesondere im Hinblick auf die aus dem Gesamtplan resultierenden Auswirkungen auf die Umwelt. Äußerungen ohne Bezug zur Wirkung des Gesamtplans sowie rein wertende Meinungsäußerungen ohne sachliche Begründung wird das BMVI im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht berücksichtigen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ferner kein Abstimmungsverfahren. Es erfolgt daher keine Aufrechnung zwischen unterstützenden und ablehnenden Äußerungen. Mehrfacheinsendungen von inhaltsgleichen Äußerungen werden inhaltlich nur einmal berücksichtigt. Es ist zudem nicht Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung, jedes Einzelprojekt im Detail zu diskutieren. Diese fachliche Auseinandersetzung ist Aufgabe der nachgelagerten eigenständigen Planungsverfahren.

Die Äußerungen müssen fristgerecht während der Laufzeit der Öffentlichkeitsbeteiligung im BMVI eingehen, ansonsten bleiben sie unberücksichtigt.

Gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Abgabe einer Äußerung entstandene Kosten werden nicht erstattet.

Einsender von Äußerungen sollen eine Eingangsbestätigung erhalten. Um Einsendern diese Eingangsbestätigung zukommen lassen zu können, erfordert die Abgabe einer schriftlichen oder elektronischen Äußerung die Angabe folgender personenbezogener Daten: Vor- und Zuname, Adresse und Status (Einzelperson, Unternehmen oder Organisation) sowie bei elektronisch über das Online-Formular übermittelten Stellungnahmen darüber hinaus die Nennung einer gültigen E-Mail-Adresse.

Aufgrund der erwarteten Vielzahl werden die Äußerungen nicht einzeln beantwortet oder veröffentlicht, sondern in einem Bericht des BMVI zum Beteiligungsverfahren zusammenfassend dokumentiert. Der Bericht zum Beteiligungsverfahren wird durch das BMVI veröffentlicht. Sofern aufgrund einer Äußerung aus fachlich-inhaltlichen oder rechtlichen Gründen geboten bzw. sinnvoll, wird das BMVI den Entwurf des BVWP 2030 anpassen.

Das Beteiligungsverfahren endet mit der Vorlage der überarbeiteten Fassung des BVWP 2030, die Grundlage für den Kabinettsbeschluss sein wird. Der Kabinettsbeschluss über die Annahme des Plans und die abschließenden Dokumente werden auf der Internetseite des BMVI bekannt gegeben.

Im Zuge der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum BVWP wird das BMVI bei der Erfassung, Bearbeitung und Bewertung der abgegebenen Äußerungen einschließlich der anzugebenden personenbezogenen Daten auch durch externe Dienstleister unterstützt. Dabei handelt es sich um die Dienstleister, die das BMVI auch bei der Erarbeitung bzw. Aufstellung des BVWP mit ihren fachlich-inhaltlichen Kenntnissen beraten. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden bei der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung eingehalten, insbesondere werden die anzugebenden personenbezogenen Daten weder vom BMVI bzw. den externen Dienstleistern für andere – insbesondere eigene – Zwecke genutzt, noch an anderweitige Dritte weitergegeben.

Die Auslegungssorte in den Bundesländern können der nachfolgenden Liste entnommen werden. Dort können die Unterlagen für die Dauer der Öffentlichkeitsbeteiligung während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Land Stadt Auslegungsort
Baden-Württemberg Stuttgart Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Hauptstätter Straße 67
70178 Stuttgart
  Freiburg Regierungspräsidium Freiburg
Bissierstraße 7
79114 Freiburg
Bayern Nürnberg Autobahndirektion Nordbayern
Flaschenhofstraße 55
90402 Nürnberg
  München Autobahndirektion Südbayern
Seidlstraße 7 – 11
80335 München
Berlin Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Lichthof)
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin
Brandenburg Potsdam Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 8
14467 Potsdam
Bremen Bremen Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (Foyer)
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Hamburg Hamburg Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Hessen Kassel Mobil in Kassel
Untere Königsstraße 95
34117 Kassel
  Wiesbaden Mobil in Wiesbaden
Wilhelmstraße 10
65185 Wiesbaden
Mecklenburg-Vorpommern Schwerin Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung
Schloßstraße 6 – 8
19053 Schwerin
Niedersachsen Hannover Verkehrsabteilung im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Windmühlenstraße 1 – 2
30159 Hannover
Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
  Münster Bezirksregierung Münster
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Rheinland-Pfalz Mainz Außenstelle des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur
Emmeransstraße 39
55116 Mainz
Saarland Saarbrücken Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Sachsen Dresden Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Staufenbergallee 24
01099 Dresden
Sachsen-Anhalt Magdeburg Ministerium für Landentwicklung und Verkehr
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
(Raum 05a/Neubau im Erdgeschoss)
Schleswig-Holstein Kiel Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Thüringen Erfurt Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Hallesche Straße 15
99085 Erfurt
Berlin, den 8. März 2016

Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag
Dr. G. Schulz