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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

Vom 8. April 2014

Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale ­Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 50 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungs­verordnung folgende Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen festgelegt:

1.
mit Bescheid vom 18. März 2014 für folgende Verwaltungsbezirke des Freistaates Bayern:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
EBN Haßberge
GEO Haßberge*
Schweinfurt*
HOH Haßberge
2.
mit Bescheid vom 18. März 2014 für folgenden Verwaltungsbezirk des Landes Hessen:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
DIL Lahn-Dill-Kreis
3.
mit Bescheid vom 25. März 2014 für folgende Verwaltungsbezirke des Landes Baden-Württemberg:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
CR Schwäbisch Hall
KEL Ortenaukreis
LR Ortenaukreis
WOL Ortenaukreis
4.
mit Bescheid vom 1. April 2014 für folgenden Verwaltungsbezirk des Landes Brandenburg:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
ANG Uckermark
PZ Uckermark
SDT Uckermark
TP Uckermark
Berlin, den 8. April 2014

LA23/7362.2/3 - 02/2200234

Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht
*
amtlicher Hinweis:
Das Unterscheidungszeichen wird durch mehrere Verwaltungsbezirke verwaltet. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die in den jeweiligen Verwaltungsbezirken durch die dort zuständigen Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen ausgegeben werden, erfolgt durch die zuständige oberste Landebehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle.