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vom: 09.12.2013
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 13.12.2013 B1
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Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
25. August 1969 (BGBl. I S. 1323), der zuletzt durch Artikel 223 der Verordnung vom
31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem
Tarifausschuss der nachfolgend bezeichnete Tarifvertrag,
Geltungsbereich des Tarifvertrags:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von der Allgemeinverbindlicherklärung betroffen werden, können von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrags gegen Erstattung der Selbstkosten (Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto) verlangen.
IIIa 6 - 31241 - Ü - 21 d/8
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Mitgliedsverbände des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks
Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg, Gerberstraße 26, 70178 Stuttgart,
Landesinnungsverband des Bayerischen Friseurhandwerks, Pettenkoferstraße 7, 80336 München,
Friseur-Innung Berlin, Konstanzer Straße 25, 10709 Berlin,
Landesinnungsverband Friseure Brandenburg, Dortusstraße 54, 14467 Potsdam,
Landesinnungsverband für das Friseurhandwerk Bremen, Martinistraße 53 – 55, 28195 Bremen,
Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen, Nürnberger Straße 19, 63450 Hanau,
Landesinnungsverband des niedersächsischen Friseurhandwerks, Ricklinger Stadtweg 92, 30459 Hannover,
Friseur- und Kosmetikverband Nordrhein-Westfalen, Deggingstraße 16, 44141 Dortmund,
Fachverband des Pfälzischen Friseurhandwerks, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern,
Landesverband Friseure & Kosmetik Rheinland, Kalvarienbergstraße 1, 54595 Prüm,
Landesinnung Friseure und Kosmetik Saarland, Grülingsstraße 115, 66113 Saarbrücken,
Landesinnungsverband Friseurhandwerk Sachsen, Katharinenstraße 27, 08056 Zwickau,
Landesinnungsverband des Friseurhandwerks und der Kosmetiker in Schleswig-Holstein, Barkauer Straße 56 – 58, 24145 Kiel,
Landesinnungsverband der Friseure und Kosmetiker Thüringen/Sachsen-Anhalt, Am Kühlhaus 27, 99085 Erfurt.
Weitere Mitglieder
Landesinnungsverband des Friseurhandwerks und der Kosmetiker Mecklenburg-Vorpommern, Wilhelm-Külz-Platz 5, 18055 Rostock,
Friseur-Innung Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg,
Friseur-Innung Bochum, Springorumallee 10, 44795 Bochum,
Friseur- & Kosmetik-Innung Chemnitz, Waldenburgstraße 23, 09116 Chemnitz,
Friseur-Innung Delmenhorst, Am Grünen Kamp 1 B, 27749 Delmenhorst,
Friseur-Innung Duisburg, Düsseldorfer Straße 166, 47053 Duisburg,
Friseur-Innung Dortmund und Lünen, Lange Reihe 62, 44143 Dortmund,
Verband der Friseurunternehmen e.V., vertreten durch den Vorstand, Kurfürstenstraße 14, 14467 Potsdam,
Frisör Klier GmbH, vertreten durch den vertretungsberechtigten Geschäftsführer, Heinenkamp 2, 38444 Wolfsburg,
ESSANELLE HAIR GROUP AG, vertreten durch den Vorstand, Himmelgeister Straße 103 – 105, 40225 Düsseldorf,
Ryf Coiffeur GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Erdkampsweg 4, 22335 Hamburg,
Frisör Thonet GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Weidenstraße 7, 54311 Trier.
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