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Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus (FKH-R):
COVID-19 – Verlängerung der Nachweisfrist gemäß § 6
Vom 16. Juli 2020
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2020 beschlossen,
die Regelungen des G-BA zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus (Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus/FKH-R) in der Fassung vom 18. Oktober
2012 (BAnz AT 07.11.2012 B1), zuletzt geändert am 18. Mai 2017 (BAnz AT 06.06.2017
B4), wie folgt zu ändern:
I.
Die Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus werden wie folgt geändert:
Den Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus wird folgender Paragraph angefügt:
„§ 6 Sonderregelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie
Aufgrund der COVID-19-Pandemie und dem damit einhergehenden Mangel an Präsenzfortbildungen werden für alle fortbildungsverpflichteten Personen die am 1. April
2020 laufenden Fristen zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen gemäß § 2 Satz 1 und zur Erbringung des Fortbildungsnachweises gemäß § 3 Absatz 1 um neun Monate verlängert.
§ 4 bleibt unberührt.“
II.
Die Änderung der Regelungen tritt mit Wirkung vom 1. April 2020 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
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