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Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle München –

Öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
– Freistellung von Bahnbetriebszwecken
betreffend Flurstücke in Passau –

Vom 21. Dezember 2009

Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 2 AEG vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396), der durch Artikel 1 Nummer 11a des Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1138) eingefügt worden ist, öffentlich bekannt gegeben.

Beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, ist ein Antrag der DB AG auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG für die nachfolgenden Flurstücke in der Stadt Passau, Strecke 5830 Passau–Obertraubling, eingegangen:

Gemarkung

Flur

Flurstück

km

Haidenhof 394/14 2,415–2,465
Haidenhof 394/19 2,415–2,620

Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2871) geändert worden ist, bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert.

Die Antragsunterlagen können beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 München, während der Dienststunden eingesehen werden.

Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen.

Die Stellungnahme ist dem Eisenbahn-Bundesamt unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.

München, den 21. Dezember 2009

61133 - 611pf/066 - 2305#001

Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle München –

Im Auftrag

Rippel