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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen
für Verwaltungsbezirke für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

Vom 15. Dezember 2016

Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 50 Absatz 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgende Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen für Verwaltungsbezirke mit Bescheid vom 15. Dezember 2016 für folgende Verwaltungsbezirke des Freistaates Bayern festgelegt:

Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk/e
SMÜ Augsburg
WER Augsburg*
Dillingen a. d. Donau*
Berlin, den 15. Dezember 2016

LA23/7362.2/3 - 02/2741820

Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag
Guido Zielke
*
amtlicher Hinweis: Das Unterscheidungszeichen wird durch mehrere Verwaltungsbezirke verwaltet. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die in den jeweiligen Verwaltungsbezirken durch die dort zuständigen Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen ausgegeben werden, erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle.