Suchergebnis

 

Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 3/2015
über den Antrag auf Anerkennung als Wettbewerbsregeln des Vereins
„Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“
(FSA-Kodex Fachkreise)

Vom 12. März 2015

Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“, Grolmannstraße 44 – 45, 10623 Berlin, hat mit Anwaltsschreiben vom 20. Februar 2015 gemäß § 24 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Anerkennung der zwischenzeitlich geänderten Wettbewerbsregeln beim Bundeskartellamt beantragt. Wegen des Wortlauts der Wettbewerbsregeln und weiterer Änderungen wird auf die Bekanntmachungen Nr. 10/2008 vom 10. April 2008 (BAnz. S. 1636), Nr. 5/2010 vom 26. Januar 2010 (BAnz. S. 499), Nr. 11/2012 vom 9. März 2012 (BAnz AT 12.04.2012 B4), Nr. 22/2012 vom 14. August 2012 (BAnz AT 23.08.2012 B4), Nr. 12/2013 vom 11. April 2013 (BAnz AT 25.04.2013 B3) sowie Nr. 3/2014 vom 14. März 2014 (BAnz AT 02.04.2014 B2) verwiesen. Der Kodex erhält folgende Änderungen:

1.
§ 20 Absatz 5 Satz 3 erhält folgenden Wortlaut:
„Die Mitgliedsunternehmen, die externe Fortbildungsveranstaltungen finanziell unterstützen, müssen darauf hin­wirken, dass die Unterstützung sowohl bei der Ankündigung als auch bei der Durchführung der Veranstaltung von dem Veranstalter offen gelegt wird.“
2.
§ 20 Absatz 9 Satz 6 wird neu eingefügt und erhält folgenden Wortlaut:
„Abweichend davon finden bei der Bewirtung von Angehörigen der Fachkreise im Rahmen internationaler Veranstaltungen ausschließlich die Bewirtungsgrenzen des jeweils am Veranstaltungsort geltenden Kodex Anwendung, durch den der EFPIA Code on the Promotion of Prescription-only Medicines to, and Interactions with, Healthcare Professionals umgesetzt wird.“
3.
§ 21 Absatz 3 wird ersatzlos gestrichen.
4.
§ 22 Absatz 2 wird neu eingefügt und erhält folgenden Wortlaut:
„Für die Bemessung der Angemessenheit und Sozialadäquanz bei Bewirtungen im Ausland findet ausschließlich der jeweils am Veranstaltungsort geltende Kodex Anwendung, durch den der EFPIA Code on the Promotion of Prescription-only Medicines to, and Interactions with, Healthcare Professionals umgesetzt wird.“
5.
§ 25 Absatz 4 wird ersatzlos gestrichen.
6.
§ 29 wird ersatzlos gestrichen.
7.
Der alte § 30 wird zu § 29.

Wer von diesen Wettbewerbsregeln betroffen ist, kann hierzu Stellung nehmen und Einwendungen erheben. Die Äußerungen sind bis zum 15. April 2015 an das Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, zu richten.

Bonn, den 12. März 2015

B3 - W - 42/15

Bundeskartellamt
3. Beschlussabteilung

Der Vorsitzende
Temme