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vom: 12.03.2015
Bundeskartellamt
BAnz AT 20.03.2015 B9
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Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“, Grolmannstraße 44 – 45, 10623 Berlin, hat mit Anwaltsschreiben vom 20. Februar 2015 gemäß § 24 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Anerkennung der zwischenzeitlich geänderten Wettbewerbsregeln beim Bundeskartellamt beantragt. Wegen des Wortlauts der Wettbewerbsregeln und weiterer Änderungen wird auf die Bekanntmachungen Nr. 10/2008 vom 10. April 2008 (BAnz. S. 1636), Nr. 5/2010 vom 26. Januar 2010 (BAnz. S. 499), Nr. 11/2012 vom 9. März 2012 (BAnz AT 12.04.2012 B4), Nr. 22/2012 vom 14. August 2012 (BAnz AT 23.08.2012 B4), Nr. 12/2013 vom 11. April 2013 (BAnz AT 25.04.2013 B3) sowie Nr. 3/2014 vom 14. März 2014 (BAnz AT 02.04.2014 B2) verwiesen. Der Kodex erhält folgende Änderungen:
Wer von diesen Wettbewerbsregeln betroffen ist, kann hierzu Stellung nehmen und Einwendungen erheben. Die Äußerungen sind bis zum 15. April 2015 an das Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, zu richten.
B3 - W - 42/15
Bundeskartellamt
3. Beschlussabteilung
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