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vom: 18.01.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 01.02.2023 B8
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Bekanntmachung
der Richtlinie
zur Förderung eines „Fachnetzwerks für kommunales Bildungsmanagement“
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel
Kommunen spielen eine zentrale Rolle für gelingende Bildungsbiografien und damit für die Verwirklichung individueller Chancen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) engagiert sich daher seit Jahren für eine Stärkung der Bildung in den Kommunen. Kern der Aktivitäten ist hierbei die „Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“ (TI), in deren Rahmen deutschlandweit erfolgreiche Modelle kommunaler Bildungssteuerung etabliert und verbreitet wurden. Zentral war dabei die Verbindung des aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanzierten Programms „Bildung integriert“ (2015 bis 2021) mit einer flankierenden Beratung durch Transferagenturen. Dabei wurden insgesamt über 200 der 400 deutschen Kommunen auf Kreisebene bei der Einführung eines datenbasierten Bildungsmanagements beraten.
Im Jahr 2022 startete die ebenfalls aus Mitteln des ESF Plus kofinanzierte Richtlinie „Bildungskommunen“. Diese baut auf den Ergebnissen von „Bildung integriert“ auf und zielt einerseits auf den weiteren Aus- und Aufbau eines kommunalen Bildungsmanagements, andererseits auf die stärkere analog-digitale Vernetzung von Bildungslandschaften und die Vertiefung wichtiger Zukunftsthemen der Bildung vor Ort ab. Das Potential, das der Verbindung einer sozialräumlichen kommunalen Bildungssteuerung mit konkreten Themen und Aufgabenstellungen in den Kommunen innewohnt, ist eine wesentliche Erkenntnis aus den vergangenen Förderungen. Die Antragsteller können laut Förderrichtlinie unter folgenden thematischen Schwerpunkten für „Bildungskommunen“ auswählen: Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Kulturelle Bildung, Demokratiebildung/Politische Bildung, Inklusion sowie Integration durch Bildung.
Zur Sicherstellung eines zielgerichteten Einsatzes der ESF Plus-Förderung soll auch die Beratungs- und Begleitstruktur – abgestimmt auf die Förderschwerpunkte der „Bildungskommunen“ – weiterentwickelt werden. Das BMBF beabsichtigt daher die Förderung eines Netzwerks regional tätiger Entwicklungsagenturen für kommunales Bildungsmanagement (REAB) und zusätzlicher bundesweit thematisch ausgerichteter unterstützender Fachstellen für kommunales Bildungsmanagement. Dieses Netzwerk berät und begleitet die geförderten „Bildungskommunen“ ebenso wie alle weiteren an der Weiterentwicklung ihrer kommunalen Bildungslandschaft im Sinne einer analog-digitalen Vernetzung und thematischen Vertiefung interessierten Kommunen.
Die geförderte Beratungs- und Entwicklungstätigkeit des Netzwerks soll die Kommunen dabei unterstützen, den Menschen vor Ort in allen Bildungsbereichen und in allen Phasen des lebensbegleitenden Lernens qualitativ hochwertige, aufeinander abgestimmte und bedarfsgerechte Angebote zu machen. Potentiale digitaler und analoger Bildung sollen verknüpft und kommunale Bildungslandschaften durch innovative Konzepte analog-digital vernetzt sowie in wichtigen Zukunftsfeldern ausgebaut werden. Außerdem soll die Arbeit des Netzwerkes dazu beitragen, formale, non-formale und informelle Bildung zu vernetzen und Angebote besser (sozialräumlich) zu verzahnen.
Die Förderung eines Netzwerks von Entwicklungsagenturen und Fachstellen für kommunales Bildungsmanagement führt zu einer verbesserten Teilhabe am lebensbegleitenden Lernen und zielt somit auch darauf ab, den im nationalen Bildungsbericht dokumentierten regionalen Disparitäten bei den Bildungschancen der Bevölkerung im Sinne der Verwirklichung gleichwertiger Lebensverhältnisse entgegenzuwirken. Zudem sollen Kommunen in ganz Deutschland mit Mitteln des Bildungsmanagements in die Lage versetzt werden, im Bildungswesen schnell und flexibel auf disruptive Herausforderungen zu reagieren und Resilienz zu entwickeln. Innovative Bildungslandschaften steigern außerdem die Standortattraktivität der Kommunen und verbessern die individuellen Bildungschancen für alle Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort.
Die vorliegende Förderrichtlinie knüpft an verschiedene übergreifende Strategien der Bundesregierung sowie des BMBF an, hierunter die Initiative digitale Bildung, den DigitalPakt Schule, die nationalen Weiterbildungs- und Nachhaltigkeitsstrategien oder die Förderung des Ganztagsausbaus, die alle von einer stärker datenbasiert und partizipativ angelegten kommunal koordinierten Bildungsplanung und -steuerung profitieren.
1.2 Zuwendungszweck
Zur Erreichung der oben genannten Ziele werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie Entwicklungsvorhaben gefördert, die als regionale Entwicklungsagenturen beziehungsweise unterstützende Fachstellen für kommunales Bildungsmanagement agieren. Die geförderten Vorhaben entwickeln transferfähige Konzepte und Beratungsangebote für Landkreise und (insbesondere kreisfreie) Städte, die diese bei der Einführung eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements (DKBM) und bei der Etablierung einer analog-digital vernetzten kommunalen Bildungslandschaft inkl. thematischer Schwerpunkte unterstützen.
Die Konzepte und Beratungsangebote der REAB berücksichtigen insbesondere Aspekte der analog-digitalen Vernetzung von Bildungslandschaften sowie deren Weiterentwicklung in wichtigen Zukunftsfeldern. Zudem beziehen sie grundlegend die Kernbereiche des kommunalen Bildungsmanagements und Bildungsmonitorings sowie wichtige Querschnittsthemen, wie insbesondere Fragen der digitalen Bildung oder der Gestaltung der Ganztagsbildung, ein. Die Grundlage hierfür sind einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisse der Bildungs- und Transferforschung sowie die bisherigen Ergebnisse der TI. Die fachwissenschaftlich beziehungsweise fachpädagogisch ausgewiesenen unterstützenden Fachstellen sollen zusätzlich die oben genannten thematischen Schwerpunktsetzungen und deren Integration in Bildungssteuerung und -monitoring in den Kommunen im Sinne des DKBM unterstützen.
Entwicklungsagenturen und Fachstellen stellen zudem durch Veranstaltungen und geeignete Formate der Fachkommunikation Austausch, Vernetzung und Transfer zwischen den Kommunen her und wirken an den zentralen Entwicklungs- und Transferaktivitäten auf Programmebene mit.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
1.3 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind (1.) regional arbeitende Entwicklungsagenturen für kommunales Bildungsmanagement (REAB) und (2.) bundesweit wirkende unterstützende Fachstellen. Gemeinsam bilden die Vorhaben ab dem Jahr 2024 das Fachnetzwerk der TI und dabei insbesondere des ESF Plus-Programms „Bildungskommunen“. Die Basis der Begleitstruktur stellt dabei die Arbeit der regionalen Entwicklungsagenturen dar. Anlassbezogen und ausgerichtet auf den spezifischen kommunalen Bedarf kooperieren sie in der Beratung der Kommunen mit den bundesweit tätigen Fachstellen. Durch dieses neue Netzwerk der Agenturen und Fachstellen wird die bisherige Struktur der TI im Sinne einer Matrixorganisation weiterentwickelt. Interessenten können Konzepte sowohl exklusiv für eine oder mehrere REAB/Fachstellen als auch in Kombination beider Fördergegenstände einreichen.
Mögliche Indikatoren für die Zielerreichung der Fördermaßnahme sind vor diesem Hintergrund unter anderem die von den Agenturen und Fachstellen entwickelten Konzepte, Materialien und durchgeführten Beratungen und Fachveranstaltungen, die Anzahl kooperierender Kommunen sowie die von diesen veröffentlichten Formate der Bildungsberichterstattung, Bildungsstrategien und Kooperationsstrukturen mit relevanten Bildungsakteuren aus dem öffentlichen, wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich.
2.1 Regionale Entwicklungsagenturen
Regionale Entwicklungsagenturen für kommunales Bildungsmanagement (REAB) begleiten interessierte Kommunen bei der Entwicklung einer analog-digital vernetzten Bildungslandschaft mit thematischen Schwerpunkten. Hierzu etablieren sie belastbare Arbeitsbeziehungen mit den Kommunalverwaltungen und arbeiten mit diesen auf den Ebenen der fachlichen Umsetzung sowie der Verwaltungsspitze zusammen. Zudem etablieren die Agenturen geeignete Formate für inter- und intrakommunalen Austausch und Transfer.
Basierend auf einer agilen – auf die Partizipation kommunaler Stakeholder ausgerichteten – Strategie-, Organisations- und Changeberatung der Kommunen (abgestimmt auf die jeweils ausgewählten Schwerpunktthemen) leisten die REAB eine qualifizierte Mitarbeit in kommunalen Entwicklungsprozessen. Im Mittelpunkt stehen dabei die analog-digitale Vernetzung für den gesamten Bereich des lebensbegleitenden Lernens sowie darauf aufbauend die Umsetzung der von den Kommunen gewählten thematischen Schwerpunkte innerhalb der Bildungslandschaft. Hierzu halten die REAB jeweils grundlegendes Orientierungswissen vor und beziehen die von den Fachstellen (siehe 2.2) bereitgestellte vertiefende thematische Expertise ein und arbeiten mit diesen zusammen. Grundlegend für die Entwicklungsarbeit in den Kommunen sind die Konzepte des DKBM, die daher im Rahmen der Kommunalberatung und -begleitung ebenfalls Berücksichtigung finden sollen. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf der Einbeziehung von Akteuren der außerschulischen Bildung und aus der Zivilgesellschaft liegen.
Neben der Kommunalberatung unterstützen die REAB den Fachdiskurs zum kommunalen Bildungsmanagement auch durch Fachveranstaltungen und eigene Publikationen. Hierbei berücksichtigen sie genauso aktuelle bildungspolitische Diskurse der Bundesebene wie auch die jeweiligen regional- und länderbezogenen Spezifika. Die REAB beziehen bei ihrer Arbeit neue Forschungsergebnisse der (Bildungs-)forschung ebenso ein wie die Ergebnisse der Vorgängerprogramme „Lernen vor Ort“, „Bildung integriert“ und „Transferagenturen“, die derzeit systematisch in einem webbasierten Wissensmanagement der Transferinitiative aufbereitet werden.
Die Auswahl der geförderten Vorhaben durch den Zuwendungsgeber wird auch eine bedarfsgerechte regionale Verteilung der beantragten Agenturen angemessen berücksichtigen.
2.2 Unterstützende Fachstellen
In Ergänzung zur Arbeit der REAB stellen die Fachstellen im Netzwerk ergänzende thematische Expertise für ausgewählte Vertiefungsbereiche kommunaler Bildungslandschaften bereit (im Rahmen des Förderprogramms „Bildungskommunen“ und darüber hinaus). Themenbereiche, die durch die vorgesehenen Fachstellen abgedeckt werden sollen, sind: Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Kulturelle Bildung, Demokratiebildung/Politische Bildung, Inklusion, Integration durch Bildung, Bildung und Stadtentwicklung sowie Bildungsmonitoring (thematisch vertiefend). Jeder Bereich zeichnet sich durch jeweils spezifische fachlich-inhaltliche, strukturelle und methodische Herausforderungen aus, deren Kenntnis für eine Etablierung thematischer Schwerpunkte in der Bildungslandschaft unabdingbar ist. Bei Bedarf können induziert durch aktuelle bildungspolitische Herausforderungen weitere thematische Fachstellen etabliert werden.
Zum Aufgabenprofil der Fachstellen zählen:
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die Erarbeitung und adressatengerechte Aufbereitung fachlicher Expertisen und Materialien für den Wissenstransfer in kommunale Bildungslandschaften,
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die Unterstützung der REAB durch
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die Vermittlung von Basis- und Vertiefungswissen zu den thematischen Schwerpunkten,
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eine Beratung der REAB im Hinblick auf herausfordernde Beratungssituationen mit einzelnen Kommunen zu spezifischen thematischen Schwerpunkten sowie
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die Einbeziehung in konkrete kommunale Beratungsprozesse zu spezifischen thematischen Schwerpunkten in Einzelfällen,
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die einzelfallbezogene Mitwirkung an Veranstaltungen und Diskursen der REAB und des Fachnetzwerks für kommunales Bildungsmanagement insgesamt.
Der Zuwendungsgeber entscheidet über Zuschnitt, thematische Ausrichtung und Förderung der Fachstellen auf Grundlage der eingegangenen Skizzen vor dem Hintergrund einschlägiger kommunaler Entwicklungen bedarfsorientiert.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Vereine, Stiftungen, Bildungsinstitutionen, einschlägige wissenschaftliche Einrichtungen aus der Transfer-, Kommunal- oder Bildungsforschung sowie vergleichbare Institutionen (einschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen) in Einzel- oder Verbundvorhaben, die im kommunalen Bildungsmanagement beziehungsweise den Schwerpunktthemen der Fachstellen ausgewiesen sind. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Verein, Stiftung, Bildungsinstitution), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Begleitstruktur und Evaluation
Im Rahmen des Fachnetzwerks kommunales Bildungsmanagement kommt der Vernetzung und dem Austausch zwischen den REAB und Fachstellen eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung der Förderansätze zu. Das BMBF beabsichtigt hierzu die Durchführung von in der Regel halbjährlichen Netzwerktreffen sowie von weiteren Fachveranstaltungen, welche dem Austausch mit der kommunalen Landschaft sowie der Fachöffentlichkeit dienen. Hierzu zählen etwa die in der Regel zweijährig stattfindende Bundeskonferenz Bildungsmanagement sowie voraussichtlich jährliche Fachtagungen zur Förderrichtlinie „Bildungskommunen“. Das BMBF beabsichtigt zudem die Evaluation beziehungsweise wissenschaftliche Begleitung des Förderschwerpunkts. Gegebenenfalls wird es während der Programmlaufzeit darüber hinaus weitere begleitende wissenschaftliche Untersuchungen geben. Alle Zuwendungsempfänger verpflichten sich, die genannten Begleitstrukturen aktiv zu unterstützen und mit den jeweils beauftragten Dienstleistern beziehungsweise geförderten Zuwendungsempfängern zusammenzuarbeiten.
Verbundprojekte
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 Nummer 83 AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMBF-Vordruck Nr. 0110).1
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.
Die Förderung ist zunächst auf vier Jahre begrenzt.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Bereich Bildung, Gender
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: bildungsmanagement@dlr.de
Dort können Auskünfte zu fachlichen und administrativen Fragen der Projektförderung eingeholt werden.
Ansprechpartner sind Frau Dr. Petra Böttcher (02 28/38 21 13 40/petra.boettcher@dlr.de) und Herr Dr. Klaus-Peter Meinerz (02 28/38 21 11 73/klaus-peter.meinerz@dlr.de).
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmbf
abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.
7.2 Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 31.03.2023 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizze soll enthalten:
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kurze Darstellung der Organisation: Struktur und Ziele, einschlägige Erfahrungen und Kompetenzen
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Aufzählung einschlägiger Publikationen (nur bei Fördergegenstand Fachstellen)
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Definition und Begründung der regionalen Ausrichtung und Standortwahl (nur bei Fördergegenstand REAB)
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Beschreibung des Gesamtziels des Vorhabens und Bezug zu den förderpolitischen Zielen des Programms
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Skizzierung des Umsetzungskonzepts und zentraler Inhalte
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Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten (insbesondere Beschreibung der Zusammenarbeit im Netzwerk der REAB und Fachstellen sowie mit der kommunalen Landschaft)
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geschätzte Gesamtausgaben
Die Projektskizze soll maximal 10 Seiten (DIN A4, 1,5-zeilig, Arial in Schriftgröße 11) umfassen. Anlagen sind nicht beizufügen.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
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Beitrag des geplanten Vorhabens zur Erreichung der förderpolitischen Ziele
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Fachliche Qualität und Plausibilität der Umsetzungsskizze
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Plausibilität der Überlegungen zu Arbeitsteilung und Zusammenarbeit
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Plausibilität der geschätzten Gesamtausgaben
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Anträge sind spätestens bis zum 31.08.2023 in schriftlicher und/oder elektronischer Form beim beauftragten Projektträger einzureichen.
Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Mit dem Förderantrag ist eine ausführliche Vorhabenbeschreibung einzureichen (max. 12 Seiten DIN A4, 1,5-zeilig, Arial in Schriftgröße 11). Diese soll enthalten:
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Darlegung einschlägiger Kompetenzen für die Projektumsetzung
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Darstellung des Eigeninteresses des Antragstellers an dem Vorhaben
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Einordnung des Gesamtziels des Vorhabens in die förderpolitischen Ziele des Programms
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Konzept für die Entwicklung (kommunaler) Beratungs- und Unterstützungsprozesse im Rahmen des Netzwerks von REAB und Fachstellen für kommunales Bildungsmanagement
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Beschreibung der Einbindung der Agentur in regionale beziehungsweise ländereigene Abstimmungsstrukturen im Bildungssystem, Kooperationen mit regionalen und kommunalen Landesverbänden sowie Akteuren der Zivilgesellschaft und Bildungslandschaft (nur Fördergegenstand REAB)
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Beschreibung der Einbindung der Fachstelle in den Fachdiskurs zum Bildungsmanagement (nur Fördergegenstand Fachstellen)
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Darstellung der wissenschaftlichen und technischen Arbeitsziele
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Verwertungsplan und Nachhaltigkeitsperspektiven
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Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung
Als Anlagen sind beizufügen:
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Arbeits- und Zeitplan,
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ressourcenbezogener Arbeitsplan unter Ausweisung von Mensch-Monaten für das im Projekt tätige Personal,
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Tätigkeitsprofile für die geplanten Personalstellen.
Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
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Inhaltliche und fachliche Passgenauigkeit der Kompetenzen, die eingebracht werden sollen
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Zielgenauigkeit des Verständnisses für die förderpolitischen Ziele
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Qualität des Beratungs- und Unterstützungskonzepts mit Bezug auf die Förderziele der Module der Förderrichtlinie „Bildungskommunen“: datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement, analog-digital vernetzte Bildungslandschaft und thematische Schwerpunkte
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Plausibilität der Verortung der REAB/Fachstelle in Kooperations- und Prozessstrukturen des Fachnetzwerks
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Plausibilität der Arbeits- und Zeitplanung
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Nachhaltige Anschlussperspektive im Rahmen der Verwertungsplanung
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Nachvollziehbare Planung der Gesamtausgaben
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Einschätzung der Verwertungs-/Anwendungsmöglichkeiten
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 gültig.
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Dr. Andrea Ruyter-Petznek
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- https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.