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vom: 09.02.2015
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
BAnz AT 11.02.2015 B8
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Folgende Trägermedien wurden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gemäß § 23 Absatz 5 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vorläufig in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen.
Computerspiele
Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Medien
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