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Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Medien

Bekanntmachung Nr. 2/2015
über jugendgefährdende Trägermedien

Vom 9. Februar 2015

Folgende Trägermedien wurden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gemäß § 23 Absatz 5 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vorläufig in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen.

Vorläufige Anordnung gemäß § 23 Absatz 5 JuSchG

Aufnahme in Teil A der Liste

Computerspiele

1.
Dying Light
Xbox One, US-Version
Warner Bros. Interactive Entertainment c/o Warner Bros. Home Entertainment, Burbank/USA
wird gemäß § 23 Absatz 5 JuSchG vorläufig in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen.
Die Frist des § 23 Absatz 6 Satz 1 JuSchG wird um einen Monat verlängert.
Entscheidung Nr. VA 1/15 vom 9. Februar 2015
(Pr. 70/15)
2.
Dying Light
Playstation 4, US-Version
Warner Bros. Interactive Entertainment c/o Warner Bros. Home Entertainment, Burbank/USA
wird gemäß § 23 Absatz 5 JuSchG vorläufig in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen.
Die Frist des § 23 Absatz 6 Satz 1 JuSchG wird um einen Monat verlängert.
Entscheidung Nr. VA 2/15 vom 9. Februar 2015
(Pr. 71/15)
Bonn, den 9. Februar 2015

Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Medien

In Vertretung
Petra Meier