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Bundesministerium des Innern

Bekanntmachung
Entscheidungen des IT-Planungsrats
(Stand: 27. März 2015)

Vom 27. März 2015

Auf Grund des § 1 Absatz 5 Satz 3 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c des Grundgesetzes (IT-Staatsvertrag) werden Entscheidungen des IT-Planungsrats im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (Anhang).

Die bisherigen Entscheidungen des IT-Planungsrats – einschließlich der in den Entscheidungen in Bezug genommenen Sitzungsunterlagen – können auch auf der Internetseite www.it-planungsrat.de eingesehen werden.

Berlin, den 27. März 2015

ITIGS IT - PLR - 22001/1#7

Bundesministerium des Innern
– Geschäftsstelle des IT-Planungsrats –

Im Auftrag
Dr. Mrugalla
Anhang

16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015

Online-Transaktionen
Beschluss 2015/01
1) Der IT-Planungsrat richtet eine offene Arbeitsgruppe „Attraktivität des E-Government“ unter Federführung von Berlin ein, zu der insbesondere Vertretungen der kommunalen Ebene zur Mitarbeit eingeladen sind.
2) Die Arbeitsgruppe soll die wesentlichen Gründe für die niedrige Akzeptanz von E-Government-Leistungen der deutschen Verwaltung aus den zahlreichen Umfragen und Studien benennen und praktikable Vorschläge zur Änderung vorlegen.
3) Die Arbeitsgruppe soll – aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen – politisch attraktive Kernvorhaben für den IT-Planungsrat identifizieren.
4) Die Arbeitsgruppe berichtet dem IT-Planungsrat zu seiner 18. Sitzung sowie im Vorfeld der Kooperationsgruppe Strategie.
Anschlussbedingungen Verbindungsnetz
Beschluss 2015/02
1) Der IT-Planungsrat beschließt den vorgelegten Entwurf der Anschlussbedingungen mit verbindlicher Wirkung für Bund und Länder.
2) Die Anschlussbedingungen sind spätestens bis zum 31. Dezember 2017 umzusetzen.
Weiterentwicklung des Verbindungsnetzes (Umsetzung § 3 IT-NetzG)
Beschluss 2015/03
Angesichts der Verpflichtung, dass der Datenaustausch zwischen den Netzen des Bundes und denen der Länder nach § 3 IT-NetzG über das Verbindungsnetz erfolgt, beschließt der IT-Planungsrat für den Datenaustausch, an dem die Netze des Bundes nicht beteiligt sind, dass Folgendes gelten soll:
I. Nach Möglichkeit Sicherstellung der Nutzung des Verbindungsnetzes für den Datenaustausch durch Verwendung geeigneter Routingverfahren (ohne Anpassungen von Fachverfahren).
II. Wo dies nicht möglich ist, Feststellung des Schutzbedarfs (Erhebung der betroffenen Fachverfahren). Bei hohem und sehr hohem Schutzbedarf sollte das Verbindungsnetz genutzt werden, falls nicht bereits alternative und ausreichend sichere Sicherheitstechniken eingesetzt werden (z. B. OSCI-Transport, Verwaltungs-PKI).
III. Die für die betroffenen Fachverfahren Verantwortlichen werden gebeten, entsprechende Maßnahmen zeitnah einzuleiten und bis zur Umsetzung dieser Maßnahmen die Verfahren in der jetzigen Form weiterzuführen.
Weiterentwicklung des Verbindungsnetzes (Sicherheitsgateway)
Beschluss 2015/04
1) Der IT-Planungsrat bittet den Lenkungsausschuss Governikus, die in dessen vorgelegten Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen und nach erfolgter Umsetzung erneut zu berichten.
2) Der IT-Planungsrat bittet den Bund als Federführer für das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis – DVDV dafür Sorge zu tragen, dass im laufenden Betrieb des DVDV die Bereitstellung eindeutiger Adressangaben für die technische Erreichbarkeit in den jeweiligen Netzen dediziert dauerhaft möglich ist.
3) In Bezug auf den sicheren Betrieb von OSCI-Infrastrukturen in der Justiz („Secure Access to Federated e-Justice/e-Government – SAFE“) bittet der IT-Planungsrat die Arbeitsgruppe „IT-Standards in der Justiz“ der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz als Projektleitung für SAFE entsprechend zu Nummer 2 zu verfahren.
Informationssicherheit in Kommunen
Beschluss 2015/05
1) Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht der Arbeitsgruppe Informationssicherheit und der kommunalen Spitzenverbände zur Kenntnis.
2) Er hält die „Handreichung zur Ausgestaltung der Informationssicherheitsleitlinie in Kommunalverwaltungen“ insbesondere in der Orientierungs- und Einstiegsphase der Entwicklung und Gestaltung von Informationssicherheits­leitlinien sowie für Aufbau und Betrieb kommunaler Informationssicherheits-Managementsysteme für geeignet und empfiehlt den Kommunalverwaltungen deren Anwendung.
3) Er stellt fest, dass entsprechend der „Handreichung zur Ausgestaltung der Informationssicherheitsleitlinie in Kommunalverwaltungen“ für kleine und mittelgroße Kommunen mit dem Leitfaden „Informations-Sicherheits-Management-System in 12 Schritten“ ein pragmatisches und skalierbares Vorgehensmodell zur Einführung eines Informations-Sicherheits-Management-Systems zur Verfügung steht, das die entsprechenden Mindestanforderungen des IT-Planungsrats abdeckt.
Sichere Mobilkommunikation
Beschluss 2015/06
1) Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht der Arbeitsgruppe Informationssicherheit zur Kenntnis.
2) Der IT-Planungsrat bittet den Bund, eine Öffnung künftiger Rahmenverträge zur Beschaffung sicherer mobiler Lösungen für die Länder und Kommunen zu prüfen und dem IT-Planungsrat über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
3) Der IT-Planungsrat bittet den Bund unter Beteiligung der Arbeitsgruppe Informationssicherheit, eine Fortschreibung des SNS-Standards hinsichtlich einer weiteren Ertüchtigung für den Bund/Länder-übergreifenden Einsatz zu prüfen und dem IT-Planungsrat über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
Fortschreibung der Nationalen E-Government-Strategie (NEGS)
Beschluss 2015/07
1) Der IT-Planungsrat nimmt den Zwischenbericht zur Nationalen E-Government-Strategie zur Kenntnis.
2) Er beauftragt die Kooperationsgruppe Strategie, die Nationale E-Government-Strategie wie im Bericht vorgeschlagen ohne zeitliche Befristung zu überarbeiten und zur 18. Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Öffentliche Aufträge in der Cloud
Beschluss 2015/08
1) Der IT-Planungsrat nimmt das Ergebnis der Erhebung bei den Ländern und beim Bund zu Aktivitäten im Bereich des Cloud Computing zur Kenntnis.
2) Der IT-Planungsrat nimmt die „Handlungsempfehlung für die Ausschreibung, die Vergabe und den Betrieb von öffentlichen Aufträgen in der Cloud“ der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landesrechenzentren zur Kenntnis. Er spricht sich dafür aus, bei der Nutzung von Cloud Computing durch die öffentliche Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen abgestimmte Kriterien und Vorgehensweisen zu nutzen und bittet daher den Bund sowie die Länder Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern, zusammen mit weiteren Ländern hierzu Vorschläge zu erarbeiten.
3) Bis zum Beschluss solcher Kriterien und Vorgehensweisen bzw. Standards empfiehlt der IT-Planungsrat, bei der Inanspruchnahme von Cloud-Dienstleistungen und Cloud Service Providern die Verwendung der in Nummer 2 genannten Handlungsempfehlung einschließlich der Kriterientabelle.
Projektvorhaben „Unterschrift unterwegs“
Beschluss 2015/09
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht zum Projektvorhaben „Unterschrift unterwegs“ zur Kenntnis. Des Weiteren bittet er das Land Rheinland-Pfalz eine Vorlage zur Übernahme eines möglichen Steuerungsprojekts „Unterschrift unterwegs“ im Aktionsplan 2016 zu erarbeiten und vorzulegen.
Anwendung „Behördennummer 115“
Beschluss 2015/10
Der IT-Planungsrat stimmt der vom 115-Lenkungsausschuss bereits zur Kenntnis genommenen Finanzierungsplanung für 2017 bis 2020 zu. Die Finanzierung steht unter Haushaltsvorbehalt.
Kommunikationskonzept
Beschluss 2015/11
Der IT-Planungsrat beschließt das von der Arbeitsgruppe Kommunikationskonzept vorgelegte Corporate Design Manual.
Vorschlag zur Verwendung der Restmittel aus dem Jahr 2014
Beschluss 2015/12
Der IT-Planungsrat beschließt, über die Planung zur Verwendung der Restmittel aus dem Jahr 2014 in seiner 17. Sitzung zu entscheiden.
Geschäfts- und Mittelverwendungsbericht der Geschäftsstelle des IT-Planungsrats für 2014
Beschluss 2015/13
Der IT-Planungsrat nimmt den Geschäftsbericht 2014 der Geschäftsstelle und den Bericht zum Abfluss der Mittel des IT-Planungsrats im Jahr 2014 (Mittelverwendungsbericht) zur Kenntnis.