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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung:
Protonentherapie bei fortgeschrittenen
gliomatösen Hirntumoren bei Erwachsenen

Vom 19. Juni 2014

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2014 beschlossen, die Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus (Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung), in der Fassung vom 21. März 2006 (BAnz. S. 4466), zuletzt geändert am 20. Februar 2014 (BAnz AT 30.04.2014 B6), wie folgt zu ändern:

I.

In Abschnitt A der Anlage II (Aussetzung im Hinblick auf laufende oder geplante Studien) wird nach Nummer 2.4 folgende Nummer 2.5 angefügt:

„2.5
Protonentherapie bei fortgeschrittenen gliomatösen Hirntumoren bei Erwachsenen

Beschluss gültig bis 31. Dezember 2018“

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 19. Juni 2014

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
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