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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

Vom 23. Mai 2016

Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Grund des § 8 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 50 Absatz 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgende Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen für Verwaltungsbezirke festgelegt:

1.
mit Bescheid vom 29. April 2016 für folgende Verwaltungsbezirke des Landes Hessen:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
HU Hanau*
  Main-Kinzig-Kreis*
2.
mit Bescheid vom 17. Mai 2016 mit Wirkung ab 1. November 2016 für folgenden Verwaltungsbezirk des Landes Niedersachsen:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
OHA Göttingen.

Berlin, den 23. Mai 2016

LA23/7362.2/3-02/2616136

Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht
*
amtlicher Hinweis: Das Unterscheidungszeichen wird durch mehrere Verwaltungsbezirke verwaltet. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die in den jeweiligen Verwaltungsbezirken durch die dort zuständigen Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen ausgegeben werden, erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle.