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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie:
COVID-19-Epidemie – Bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Feststellung
von Arbeitsunfähigkeit

Vom 15. Oktober 2020

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2020 beschlossen, die Arbeits­unfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) in der Fassung vom 14. November 2013 (BAnz AT 27.01.2014 B4), geändert am 16. Juli 2020 (BAnz AT 06.10.2020 B1) und am 17. September 2020 (BAnz AT 30.09.2020 B2), wie folgt zu ändern:

I.

§ 8 wird wie folgt geändert:

Dem Absatz 1 wird folgender Absatz 1a angefügt:

„Abweichend von Absatz 1 gilt die dort geregelte Ausnahme bis zum 31. Dezember 2020 bundesweit.“

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 19. Oktober 2020 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 15. Oktober 2020

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken