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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

Vom 4. April 2016

Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 50 Absatz 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgende Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen festgelegt:

1.
mit Bescheid vom 15. März 2016 für folgende Verwaltungsbezirke des Landes Hessen:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
DA Darmstadt1
KS Kassel1
OF Offenbach am Main1
2.
mit Bescheid vom 15. März 2016 für folgenden Verwaltungsbezirk des Landes Niedersachsen:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
DH Diepholz
3.
mit Bescheid vom 15. März 2016 für folgende Verwaltungsbezirke des Landes Schleswig-Holstein:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
NMS Neumünster
PLÖ Plön
4.
mit Bescheid vom 18. März 2016 für folgende Verwaltungsbezirke des Landes Brandenburg:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
BRB Brandenburg, Stadt
auslaufend Kreis, Abwicklung: Zulassungsbehörde Kreis Potsdam-Mittelmark
P Potsdam, Stadt
auslaufend Kreis, Abwicklung: Zulassungsbehörde Kreis Potsdam-Mittelmark
5.
mit Bescheid vom 21. März 2016 für folgende Verwaltungsbezirke des Freistaates Bayern:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
AIB München2
Rosenheim2
CO Zulassungsstelle Coburg, Zweckverband
FS Freising2
Moosburg2
IN Ingolstadt, Stadt
auslaufend Kreis, Abwicklung: Zulassungsbehörde Eichstätt
KF Kaufbeuren, Stadt
auslaufend Kreis; Abwicklung: Zulassungsbehörde Ostallgäu
NEC Zulassungsstelle Coburg, Zweckverband
SC Schwabach, Stadt
auslaufend Kreis; Abwicklung: Zulassungsbehörde Roth
WOR Bad Tölz-Wolfratshausen2
München2
Starnberg2
6.
mit Bescheid vom 21. März 2016 für folgende Verwaltungsbezirke des Landes Rheinland-Pfalz:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
AK Altenkirchen (Westerwald)
BIR Birkenfeld
BIT Eifelkreis Bitburg-Prüm
DAU Vulkaneifel
DÜW Bad Dürkheim
FT Frankenthal (Pfalz), Stadt
auslaufend Kreis, Abwicklung: Zulassungsbehörde Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis
KH Bad Kreuznach
KO Koblenz, Stadt
auslaufend Kreis, Abwicklung: Zulassungsbehörde Kreis Mayen-Koblenz
LD Landau in der Pfalz, Stadt
auslaufend Kreis, Abwicklung: Zulassungsbehörde Kreis Südliche Weinstraße
LU Ludwigshafen am Rhein
auslaufend Kreis, Abwicklung: Zulassungsbehörde Rhein-Pfalz-Kreis
NR Neuwied
NW Neustadt an der Weinstraße
auslaufend Kreis, Abwicklung: Zulassungsbehörde Bad Dürkheim
PRÜ Eifelkreis Bitburg-Prüm
PS Pirmasens, Stadt2
Südwestpfalz2
SP Speyer, Stadt
auslaufend Kreis, Abwicklung: Zulassungsbehörde Rhein-Pfalz-Kreis
WW Westerwald
ZW Südwestpfalz2
Zweibrücken, Stadt2
7.
mit Bescheid vom 21. März 2016 für folgende Verwaltungsbezirke des Freistaates Sachsen:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
C Chemnitz. Stadt
auslaufend Kreis, Abwicklung: Zulassungsbehörde Zwickau
DD Dresden, Stadt3
8.
mit Bescheid vom 21. März 2016 für folgende Verwaltungsbezirke des Freistaates Thüringen:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
EA Eisenach, Stadt
EF Erfurt, Stadt
auslaufend Kreis, Abwicklung: Zulassungsbehörde Sömmerda
G Gera, Stadt
auslaufend Kreis, Abwicklung: Zulassungsbehörde Greiz
J Jena, Stadt
auslaufend Kreis, Abwicklung: Zulassungsbehörde Saale-Holzland-Kreis
SHL Suhl, Stadt
auslaufend Kreis, Abwicklung: Zulassungsbehörde Hildburghausen
WE Weimar, Stadt
auslaufend Kreis, Abwicklung: Zulassungsbehörde Weimarer Land
9.
mit Bescheid vom 22. März 2016 für folgende Verwaltungsbezirke des Landes Baden-Württemberg:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
BC Biberach
ES Esslingen
FR Freiburg im Breisgau, Stadt3
Breisgau-Hochschwarzwald3
HD Heidelberg, Stadt3
Rhein-Neckar-Kreis3
HDH Heidenheim
HN Heilbronn2
MA Mannheim, Stadt
auslaufend Kreis, Abwicklung: Zulassungsbehörde Rhein-Neckar-Kreis
PF Pforzheim, Stadt3
Enzkreis3
UL Ulm, Stadt3
Alb-Donaukreis3
WT Waldshut
Berlin, den 4. April 2016

LA23/7362.2/3 - 02/2584898

Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht
1
amtlicher Hinweis: Stadt- und Landkreis führen das gleiche Unterscheidungszeichen. Die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle stellt durch geeignete verwaltungsinterne Maßnahmen sicher, dass eine Doppelvergabe desselben Kennzeichens ausgeschlossen ist.
2
amtlicher Hinweis: Das Unterscheidungszeichen wird durch mehrere Verwaltungsbezirke verwaltet. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 FZV für deren Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle.
3
amtlicher Hinweis: Die Stadt und die Landespolizei Sachsen führen das gleiche Unterscheidungszeichen. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung für deren Behörden oder zusätzlichen Verwaltungsstellen erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle.