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vom: 12.07.2016
Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken -
BAnz AT 25.07.2016 B7
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Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), der durch Artikel 1 Nummer 11a des Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1138) eingefügt worden ist, öffentlich bekannt gegeben.
Beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, ist für einen Teilabschnitt der stillgelegten Strecke 3111 Wittlich–Bernkastel Kues, und zwar von km 0,480 (Anfangsparzelle: Stadt Wittlich, Gemarkung Wengerohr, Flur 1, Flurstück Nummer 286/29) bis km 3,250 (Endparzelle: Gemeinde Platten, Gemarkung Platten, Flur 11, Flurstück Nummer 107/2), ein Antrag der DB Netz AG auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG eingegangen.
Hiermit werden die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gemäß § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2322) geändert worden ist, bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen Gemeinden sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert.
Die Antragsunterlagen können beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Grülingsstraße 4, 66113 Saarbrücken, während der Dienststunden eingesehen werden.
Mit der Stellungnahme besteht Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken des genannten Streckenabschnitts sprechen, vorzutragen.
Die Stellungnahme ist dem Eisenbahn-Bundesamt unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.
55125 - 551pf/133 - 2015#050
Eisenbahn-Bundesamt
– Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken –
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