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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen
für Verwaltungsbezirke für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

Vom 30. Juli 2014

Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale ­Infrastruktur

1.
im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 50 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgendes Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen für einen Verwaltungsbezirk des Landes Baden-Württemberg mit Bescheid vom 17. Juni 2014 festgelegt:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
VAI Ludwigsburg
2.
aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 50 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgende Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen für Verwaltungsbezirke des Freistaates Bayern mit Bescheid vom 28. April 2014 festgelegt:
Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk/e
MAI Kelheim*
Landshut*
MAL Landshut
MÜB Bayreuth*
Hof*
NAI Hof
REH Hof*
Wunsiedel im Fichtelgebirge*
ROL Kelheim*
Landshut*
SAN Hof*
Kronach*
Kulmbach*
VIB Landshut*
Rottal-Inn*.
Berlin, den 30. Juli 2014

LA23/7362.2/3 - 02/2264075

Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht
*
amtlicher Hinweis: Das Unterscheidungszeichen wird durch mehrere Verwaltungsbezirke verwaltet. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die in den jeweiligen Verwaltungsbezirken durch die dort zuständigen Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen ausgegeben werden, erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle.