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Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bekanntmachung
der Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Absatz 1
der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)*
– Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen
(Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB) –
– Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF) –
– Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen
durch Umgebungslärm (BEB) –
– Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm
von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB-D) –
– Datenbank für die Berechnungsmethode
für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF-D) –
Vom 20. November 2018
Die in der oben genannten Bekanntmachung bezeichneten Berechnungsverfahren werden
im Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt
gemacht (Anlagen 1 bis 5). Die Berechnungsverfahren sind ab dem 31. Dezember 2018
anzuwenden.
Die in diesen Bewertungsmethoden genannten DIN-Normen, DIN-EN-Normen, DIN-EN-ISO-Normen,
DIN-CEN/TR-Normen und ISO-Normen sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen
und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.
Die Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach
§ 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) – Vorläufige Berechnungsmethode
für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch) –, – Vorläufige Berechnungsmethode
für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) –, – Vorläufige Berechnungsmethode für den
Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF) –, – Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm
durch Industrie und Gewerbe (VBUI) – vom 22. Mai 2006 (BAnz. Nr. 154a vom 17. August
2006) und die Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der
Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) vom 9. Februar 2007 (BAnz. S. 4137) werden
zum 31. Dezember 2018 aufgehoben.
Bonn, den
20. November 2018
IG I 3 - 41008 - 1/4
G23 - 3523.12/1
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Im Auftrag
Dr. Brüggemann
Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag
Dr. Stadler
Anlagen
Anlage 1:
Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege,
Industrie und Gewerbe) (BUB)
Amtliche Anmerkung: Diese Bekanntmachung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/996
der Kommission vom 19. Mai 2015 zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden
gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.
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