Informationen zur elektronischen Siegelung

Elektronische Siegelung

Anhand der qualifizierten elektronischen Siegelung kann überprüft werden, ob das aufgerufene Dokument tatsächlich vom Bundesanzeiger Verlag stammt und unverändert ist.

Bei technischen Fragen zur elektronischen Siegelung wenden Sie sich bitte per E-Mail an sig@rt.bundesanzeiger.de oder an die unter www.bundesanzeiger.de genannten Kontakte.

1. Überprüfung der Siegelung

Solange die elektronische Siegelung nicht überprüft worden ist, kann beim Öffnen der PDF-Datei ein entsprechender (Warn-)Hinweis erscheinen. Wenn Sie keine Überprüfung der Siegelung durchführen möchten, ignorieren Sie den (Warn-)Hinweis.
Sie können die PDF-Datei wie gewohnt lesen, ausdrucken und speichern.

Die Überprüfung der Siegelung kann mittels der im Adobe Acrobat Reader integrierten Prüfungsfunktion (Unterschriftenprüfung) oder mittels einer anderen standardmäßigen Signaturprüfungssoftware erfolgen. Im Internet gibt es mehrere Anbieter, bei denen die Siegelung/Signatur kostenlos online (d.h. ohne Installation einer Software) überprüft werden kann.

Zur Überprüfung der Siegelung muss die jeweilige PDF-Datei vorher auf Ihrem Rechner gespeichert werden.

2. Fehler bei der Prüfung

Treten Fehler bei der Siegelungsprüfung auf, die auf die verwendete Prüfungssoftware zurückzuführen sind, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Softwarehersteller.