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Auftrag übermitteln

Aufträge für Veröffentlichungen und Hinterlegungen können Sie über die Publikations-Plattform übermitteln. Weitere Informationen und Hilfen finden Sie dort.

Hinweise und Meldungen

Wichtiger Hinweis für Heiligabend und Silvester

Am 24. und 31.12.2024 erfolgen Veröffentlichungen bereits um 12:00 Uhr.

Vorsicht vor unlauteren Anbietern

Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.

Weitere Informationen und eine aktuelle Liste der derzeit hier bekannten unlauteren Anbieter finden Sie im Bundesanzeiger unter „So geht´s – Daten und Statistiken“.

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Was ist der Bundesanzeiger?

Der Bundesanzeiger ist ein amtliches Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben. Der Betreiber des Bundesanzeigers ist der Bundesanzeiger Verlag, der hierfür als Justizbehörde agiert.

Zu den Inhalten

Schnellzugriff

Amtlicher Teil

Im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers finden Sie die elektronische Veröffentlichung von Bekanntmachungen des Bundes.

Zum Amtlichen Teil


Fondsdata

Fondsdata ist die zentrale Plattform für Investmentvermögen. Hier haben Sie kostenlos Zugriff auf umfassende Fondsinformationen.

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Netto-Leerverkaufspositionen

Hier gelangen Sie zur Startseite der Plattform für Veröffentlichungen von Netto-Leerverkaufspositionen im Bundesanzeiger.

Zu den Netto-Leerverkaufspositionen


Aktionärsforum

Das Aktionärsforum bietet Ihnen die Möglichkeit, zu anderen Aktionären oder Aktionärsvereinigungen Kontakt aufzunehmen.

Zum Aktionärsforum


Restrukturierungsforum

Hier gelangen Sie zur Startseite des „Restrukturierungsforum“ im Bundesanzeiger.

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Info-Dienst

Lassen Sie sich regelmäßig über neue Veröffentlichungen im Bundesanzeiger informieren.

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Bilanz-Navigator

Ihre Online-Hilfe für die Offenlegung

Jetzt neu: angepasst an die Rechtslage nach DiRUG!

Der Bilanz-Navigator hilft Ihnen bei der Frage, wie und wo Sie Ihre Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte offenlegen müssen.

  • Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?
  • Veröffentlichen oder hinterlegen?

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